Ferienkompass

Winterferien Bayern 2028

Bayern ist 2028 das letzte Bundesland mit Winterferien (dort „Frühjahrsferien“ genannt): Montag, 28. Februar 2028 bis Freitag, 3. März 2028.

Quelle: Ferienregelung der Kultusministerkonferenz · geprüft am 27. September 2026

Frühjahrsferien 2028 · Bayern

28.02.Montag03.03.Freitag
5Tage frei
5davon Werktage
–Tage bis Ferienbeginn
Letzter Schultag
Freitag, 25. Februar 2028
Erster Schultag
Montag, 6. März 2028

Februar 2028

MoDiMiDoFrSaSo
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
2829

März 2028

MoDiMiDoFrSaSo
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031
  • diese Ferien
  • andere Schulferien
  • gesetzlicher Feiertag

Im Vorjahr begannen die Winterferien am 8. Februar 2027 und dauerten 5 Tage – 2028 liegen sie 20 Tage später im Jahr und sind gleich lang. Im nächsten Jahr: Winterferien 2029 vom 12.02. bis 16.02.

Bayern und die Nachbarländer

0 von 2 Nachbarländern haben 2028 zum Teil gleichzeitig Winterferien. Maßstabsgetreu, mit den gemeinsamen Ferientagen. Alle 10 Bundesländer stehen in der Übersicht Winterferien 2028.

  1. Thüringen 07.02.–12.02. · 6 Tage
  2. Sachsen 14.02.–26.02. · 13 Tage
  3. Bayern 28.02.–03.03. · 5 Tage

Weitere Termine für Bayern

Häufige Fragen

Wann sind die Winterferien 2028 in Bayern?

Die Winterferien (in Bayern „Frühjahrsferien“) 2028 in Bayern gehen von Montag, 28. Februar 2028 bis Freitag, 3. März 2028.

Wie lange dauern die Winterferien 2028 in Bayern?

5 Kalendertage, davon 5 Werktage (ohne Wochenenden und Feiertage).

Wann ist der erste Schultag nach den Winterferien?

Der erste Schultag ist voraussichtlich Montag, 6. März 2028.

Haben die Nachbarländer zur gleichen Zeit Winterferien?

Thüringen: 07.02.–12.02. (keine Überschneidung); Sachsen: 14.02.–26.02. (keine Überschneidung).

Quelle

Termine aus der amtlichen Ferienregelung der Kultusministerkonferenz (Stand der KMK-Übersicht: 9. Oktober 2025), zuletzt geprüft am 27. September 2026. Kursiv markierte Tage in der KMK-Liste sind unterrichtsfreie Tage; wir kennzeichnen sie als solche.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die Bekanntmachungen der Länder und der Schulen.