Ferienkompass

Weihnachtsferien Saarland 2027

Saarland gehört 2027 zu den ersten Bundesländern mit Weihnachtsferien: Montag, 20. Dezember 2027 bis Freitag, 31. Dezember 2027.

Quelle: Ferienregelung der Kultusministerkonferenz · geprüft am 27. September 2026

Weihnachtsferien 2027 · Saarland

20.12.Montag31.12.Freitag
12Tage frei
10davon Werktage
–Tage bis Ferienbeginn
Letzter Schultag
Freitag, 17. Dezember 2027
Erster Schultag
Montag, 3. Januar 2028
Feiertage
1. Weihnachtstag (25.12.), 2. Weihnachtstag (26.12.)

Dezember 2027

MoDiMiDoFrSaSo
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031
  • diese Ferien
  • andere Schulferien
  • gesetzlicher Feiertag

Im Vorjahr begannen die Weihnachtsferien am 21. Dezember 2026 und dauerten 11 Tage – 2027 liegen sie 1 Tage früher im Jahr und sind 1 Tage länger. Im nächsten Jahr: Weihnachtsferien 2028 vom 20.12. bis 02.01.

Saarland und die Nachbarländer

1 von 1 Nachbarländern haben 2027 zum Teil gleichzeitig Weihnachtsferien. Maßstabsgetreu, mit den gemeinsamen Ferientagen. Alle 16 Bundesländer stehen in der Übersicht Weihnachtsferien 2027.

  1. Saarland 20.12.–31.12. · 12 Tage
  2. Rheinland-Pfalz 23.12.–07.01. · 16 Tage · 9 gemeinsam

Weitere Termine für Saarland

Häufige Fragen

Wann sind die Weihnachtsferien 2027 in Saarland?

Die Weihnachtsferien 2027 in Saarland gehen von Montag, 20. Dezember 2027 bis Freitag, 31. Dezember 2027.

Wie lange dauern die Weihnachtsferien 2027 in Saarland?

12 Kalendertage, davon 10 Werktage (ohne Wochenenden und Feiertage).

Wann ist der erste Schultag nach den Weihnachtsferien?

Der erste Schultag ist voraussichtlich Montag, 3. Januar 2028.

Haben die Nachbarländer zur gleichen Zeit Weihnachtsferien?

Rheinland-Pfalz: 23.12.–07.01. (9 gemeinsame Tage).

Quelle

Termine aus der amtlichen Ferienregelung der Kultusministerkonferenz (Stand der KMK-Übersicht: 9. Oktober 2025), zuletzt geprüft am 27. September 2026. Kursiv markierte Tage in der KMK-Liste sind unterrichtsfreie Tage; wir kennzeichnen sie als solche.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die Bekanntmachungen der Länder und der Schulen.